Einfuhr von Fahrzeugen

Prime Properties Madeira Real Estate Agency
Der einfachste Weg, ein Fahrzeug mit gültigen portugiesischen Zulassungsunterlagen zu erwerben, besteht darin, ein neues Fahrzeug von einem bevollmächtigten Vertreter in Portugal zu erwerben, der das Fahrzeug für Sie registriert.
Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass Agenten in der Nähe sind, um Service zu bieten, mit Garantien.
Die Einfuhr ist jedoch eine Option, und es kann Steuervorteile für neue Gebietsansässige aus der EU geben, die ein Fahrzeug einführen, das sie seit mehr als 12 Monaten besitzen.
Sie können in Portugal nicht mehr als 6 Monate im Jahr ein ausländisches Führerscheinfahrzeug besitzen. Nach 180 Tagen müssen Sie das Fahrzeug legalisieren.
 
Um die Auto-Importierung zu tun, sollten Sie die folgenden Schritte folgen:
Erstens sollte der Eigentümer, um das Fahrzeug während des Laufenden und Einfuhrverfahrens legal zu nutzen, beim Zoll eine langfristige Genehmigung beantragen.
 
An derselben Stelle wird der Eigentümer gegebenenfalls eine Befreiung oder Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen. Das Fahrzeug wird dann bei IMTT registriert und der Documento 'nico (Autodokument) wird ihnen dann zur Dienst gestellt.
Personen, die nach Portugal umziehen und sich mindestens 12 Monate vor ihrer Ankunft in Portugal in einem anderen EU-Staat aufgehalten haben und die dies nachweisen können (Präsentation der jüngsten Tility-Rechnungen), können für eine Befreiung von der ISV in Frage kommen.
Für neue Einwohner in Portugal, die aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, muss das Fahrzeug im Land ihres früheren Wohnsitzes gekauft worden sein, nicht von der Steuer befreit worden sein und mindestens 12 Monate vor der Verlegung des Wohnsitzes im Besitz gewesen sein, wenn Sie den Wohnsitz übertragen, müssen Sie den Wohnsitz in Ihrem Herkunftsland sofort kündigen. Die Befreiung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verlegung des Wohnsitzes beantragt werden, sofern Sie bis dahin keine Einkünfte aus Portugal hatten. Dies kann in einem der sieben Zollämter (Lissabon, Matosinhos, Aveiro, Setabal, Faro, Funchal und Ponta Delgada) erfolgen.
 
Nach Vorlage der Unterlagen beim Zoll stellen sie eine Quittung vor, die es dem Fahrzeug erlaubt, auf Madeira für den auf der Quittung angegebenen Zeitraum gefahren zu werden. Dieser Zeitraum verlängert sich bis zum Abschluss des Einfuhrprozesses, der bis zu einem Jahr betragen kann.
Eine Befreiung von der Kfz-Steuer kann nur einmal in zehn Jahren geltend gemacht werden.
 
Portugiesische Fahrzeugzulassung (Matricula)
 
Das Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres (IMTT) ist die für die Registrierung von Fahrzeugen und Fahrzeugbesitz sowie für die Ausstellung von Zulassungsnummern zuständige Regierungsbehörde.
Portugiesische Nummernschilder dürfen nur für ein Fahrzeug ausgestellt werden, das zuvor in einem anderen Land zugelassen war, wenn seine technischen Spezifikationen den portugiesischen und/oder eu-Normen entsprechen.
Wenn das Modell nicht für die Verwendung in Portugal zugelassen wurde, das Fahrzeug aber in einem anderen EU-Land zugelassen wurde, ist das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie der Herstellerbescheinigung aus diesem Land erforderlich. Das Fahrzeug benötigt auch ein technisch registriertes Prüfzentrum.
Für Motorräder beinhaltet dies einen Geräuschpegeltest.
Die Zulassung von Modellen, die bisher nicht in der EU registriert wurden, ist viel komplizierter.
Nach Vorlage der Unterlagen muss eine Inspektion an das Fahrzeug durchgeführt werden, um das Fahrgestell und die Motornummern des Fahrzeugs, die Anzahl der Passagiere und die Anzahl der Fahrgäste, Reflektoren und Sicherheitsausrüstungen nach portugiesischen Standards zu bestätigen, wird diese Inspektion nur in Inspektionszentren durchgeführt, die als "Centro de Inspec'o Classe B" eingestuft sind. Nach erfolgreicher Inspektion wird das IMTT das Fahrzeugbeleg (Documento Unico) ausstellen.
 
Kraftfahrzeugsteuer (Imposto Sobre Veiculos, ISV)
Die Kfz-Steuer richtet sich nach Motorgröße und Alter des Fahrzeugs sowie nach dem CO2-Ausstoß. Bei leichten nichtgewerblichen und allradbetriebenen Fahrzeugen/Nutzfahrzeugen kann die Steuer aus den folgenden Tabellen berechnet werden, indem die Kapazität (cc) mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert wird, und dann den Abzug subtrahiert wird, der als das Ergebnis der Multiplikation des CO2-Ausstoßes mit der relativen Steuer addiert wird, die dann den Abzug subtrahiert. Bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es Ermäßigungen auf die CM3-Steuer, wenn die Fahrzeuge älter als sechs Monate sind und aus einem anderen EU-Land eingeführt werden, in dem alle relevanten Steuern entrichtet wurden.
 
Erforderliche Dokumente für den Import von Kraftfahrzeugen durch Ausländer
· Europäisches Konformitätszertifikat
· Technische Inspektion in einem Inspektionszentrum "Classe B"
· Dokument "modelo 9" zertifiziert von Alfandega und der Inspektionsstelle
· Dokument von Alfandega (Zoll), das die Zahlung oder Befreiung der ISV-Fahrzeugsteuer belegt.
· Original Autopapiere + 3 Exemplare
· Fotokopie der Contribuinte Card (Steuernummer)
· Fotokopie von ID, Bilhete de Identidade oder Residencia Zertifikat.
· Fotokopie des Führerscheins
· Gestempelt, selbst adressierte Umschlag
 
Für diejenigen, die eine Steuerbefreiung beantragen, benötigen Sie auch:
· Dokument zum Nachweis der offiziellen Annullierung des Aufenthalts (aus dem Herkunftsland oder Konsulat)
· Dokument zum Beantragen der Freistellung "Modelo 22.1100" ausgefüllt und signiert. Das gleiche Formular wird für Schwerbehinderte oder jede andere Situation verwendet, die anspruchsberechtigt ist.
· Zertifizierung von "Junta de Freguesia" mit dem offiziellen Wohnsitz (seit einem genauen Datum)
· Zertifikat von "finan'as" beweist, dass Sie in Portugal in den letzten 3 Jahren kein Geld verdient haben.
· Schuldschein, von Finanas, der beweist, dass Sie der Regierung kein Geld schulden.
· Schuldschein, von "Segurana Social" beweist, dass Sie ihnen kein Geld schulden.
· Fahrzeugzulassungsdokument (in Ihrem Namen für mehr als 12 Monate)
· Versorgungsrechnungen aus Ihrem Herkunftsland und in Ihrem Namen für die letzten 12 Monate.
· Aufenthaltsbescheinigung
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