Ausstehende Gebühren für Eigentumswohnungen

Spannende Neuigkeiten in der Welt des Immobilienrechts! Am 10. Januar 2022 wurde das Gesetz Nr. 8/2022 eingeführt, das die horizontale Eigentumsordnung aufrüttelt. Diese Revision betraf nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch das Gesetzesdekret Nr. 268/94 vom 25. Oktober und sogar das Notariatsgesetzbuch.

Am 10. April trat das Gesetz offiziell in Kraft. Es gibt jedoch eine kleine Ausnahme zu beachten: eine Änderung des Artikels 1437-A des Bürgerlichen Gesetzbuches, die eigentlich einen Tag früher, am 11. Januar 2022, in Kraft getreten ist.

Nun, worum geht es bei dem ganzen Trubel? Nun, lassen Sie uns über eine herausragende Änderung sprechen: die Verantwortung für die Kosten für Eigentumswohnungen. Dieser Aspekt wurde durch die Hinzufügung von Artikel 1424-A zum Bürgerlichen Gesetzbuch überarbeitet.

Was hat es also mit diesem neuen Gesetz auf sich? Hier ist der Scoop: Wenn Sie ab dem 10. April einen Teil einer Immobilie verkaufen - sei es durch eine traditionelle Kauf- und Verkaufsurkunde oder ein privates Dokument - gibt es ein neues Muss: eine schriftliche Erklärung des Wohnungseigentumsverwalters.

Wenn Sie in diesem Szenario der Verkäufer sind, müssen Sie den Verwalter der Eigentumswohnung um diese schriftliche Erklärung bitten. Es ist im Wesentlichen eine Aufschlüsselung aller Ausgaben, die mit dem Teil der Immobilie verbunden sind, den Sie verkaufen.

Aber hier ist der Clou: Der Administrator hat ab Ihrer Anfrage zehn aufeinanderfolgende Tage Zeit, um dieses Dokument zur Verfügung zu stellen. Es muss alle Details der Kosten für die Eigentumswohnung detailliert beschreiben - die Beträge, wofür sie sind und wann sie fällig sind.

Außerdem geht es nicht nur darum, was geschuldet wird. Alle bestehenden Schulden gegenüber der Eigentumswohnung müssen zusammen mit ihren Ursprüngen, Beträgen und Fristen ebenfalls angegeben werden.

Lassen Sie uns nun über Verantwortung sprechen. Alle bestehenden Schulden werden an den Zeitpunkt gekoppelt, an dem sie hätten beglichen werden sollen. Wenn Sie also der neue Eigentümer sind, sind Sie ab dem Datum der Verkaufsurkunde für Schulden verantwortlich. Natürlich, es sei denn, Sie sagen ausdrücklich, dass Sie damit einverstanden sind, die Schulden des Verkäufers im Kaufvertrag zu erben.

Und was ist mit zukünftigen Ausgaben für Eigentumswohnungen? Diese gehen alle auf den neuen Eigentümer, sobald die Immobilie den Besitzer wechselt.

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