Wer ist von der Zahlung der IMI befreit und welche aktuellen Regeln gelten für Immobilienbesitzer in Portugal?

Prime Properties Madeira Real Estate Agency

Die kommunale Grundsteuer (IMI) ist eine jährliche Verpflichtung, die auf den Schultern der Hausbesitzer in Portugal lastet. Aber es gibt einen Silberstreif am Horizont: Nicht jeder muss diesen Betrag aufbringen. Wer hat eigentlich Anspruch auf eine IMI-Befreiung? Und ist diese Steuer beim Kauf eines Hauses unvermeidlich?

Kommen wir gleich zur Sache: Wenn Sie kürzlich eine neue Wohnung für 155.000 Euro gekauft haben, sind Sie sicherlich neugierig auf eine IMI-Befreiung. Was sind die aktuellen Regeln?

Zunächst einmal sollten wir uns daran erinnern, dass die IMI eine jährliche Steuer ist, die auf der steuerpflichtigen Vermögensbewertung (VPT) der im Vorjahr gehaltenen Immobilien basiert. Das bedeutet, dass der Betrag, der 2024 zu zahlen ist, sich auf die Immobilien bezieht, die Sie am 31. Dezember 2023 besaßen.

Die IMI wird berechnet, indem ein Satz auf die VPT der Immobilien angewendet wird, egal ob sie rustikal oder urban sind. Diese Sätze variieren jährlich je nach Gemeinde und liegen zwischen 0,3 % und 0,45 % für städtische Immobilien und 0,8 % für rustikale Immobilien.

Was Ihre Frage zur IMI-Befreiung betrifft, hier ist, was Sie wissen müssen: Städtische Immobilien, die für dauerhaften Wohnsitz bestimmt sind und als steuerlicher Wohnsitz des Eigentümers dienen, sind drei Jahre lang von der IMI befreit, wobei eine Verlängerung um weitere zwei Jahre möglich ist, vorausgesetzt, die VPT überschreitet nicht 125.000 Euro und das Haushaltseinkommen überschreitet nicht 153.300 Euro.

Darüber hinaus gibt es weitere Fälle von Befreiung, die es lohnt zu erwähnen:

  • Dauerhafte Befreiung für Familien in wirtschaftlicher Vulnerabilität, mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 16.398,17 Euro und einer Gesamt-VPT von Immobilien, die 71.296,40 Euro nicht überschreiten;
  • Immobilien, die im Rahmen des Mietunterstützungsprogramms (PAA) vermietet werden;
  • Land oder Immobilien, die auf die Genehmigung für Nutzungswerke warten;
  • Touristische Nutzgebäude;
  • Gebäude, die einer städtischen Sanierung unterzogen werden.
Unsere Website verwendet Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern. Durch die Nutzung der Website bestätigen Sie, dass Sie die Verwendung von Cookies gemäß unserer Datenschutzrichtlinie akzeptieren.   Erfahren Sie mehr